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Herausgabe von Mitgliederdaten oder die Diskussion hier in Consul eröffnen?

hgrunst admin bdv hgrunst admin bdv  •  2026-06-26  •  2 comments  • 

Liebe Vorstandskollegen,

ich hatte Euch informiert über eine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Mitgliederdaten und Herausgabe sowie Rolle diesbezüglich der DSGVO.

Soweit ich dies überblicke, wird diese Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgericht im Kreise der Funktionäre unserer Partei nicht bzw. so nicht als BEACHTENSWERT eingestuft. Dier rechtliche Hintergrund hierzu erschließt sich mir nicht. eine Führung der Partei oder einzelner Untergliederungen bewusst und entschieden unter Missachtung dieser Rechtsprechung birgt erheblich Haftungsrisiken für jeden Vorstand.

Sofern, wie der BGH in der Entscheidung ausführt, sämtliche Beschlüsse einer Mitgliederversammlung NICHTIG sind, wenn eine entsprechende Datenherausgabeanforderung vorlag/ vorliegt und nicht bedient wurde und die Nichterfüllung gerügt wird, ist nach meiner Einschätzung die Einberufung einer Mitgliederversammlung rechts- und haftungssicher UNMÖGLICH.

Der Umstand, dass dann vorhersehbar eine Mitgliederversammlung/Parteitag vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einberufen wurde, welche keine wirksamen Beschlüsse fassen kann, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Haftung jedes Vorstandsmitgliedes führen, welches sich dem nicht widersetzt hat.

Da die dann sinnlosen Aufwendungen das Partei -/Vereinsvemögen schädigen, dürfte auch jedes Mitglied klagebefugt sein auf Klage gegen Vorstände auf Zahlung von Schadenersatz an die Partei. Eine Haftungsprivilegierung dürfte dabei ausscheiden.

Ich teile dies mit gehorchend meiner Fürsorgepflicht für das Organ Vorstand und für die Partei.

Dieses Prinzip gilt für Parteitage/Mitgliederversammlungen auf allen!!! Ebenen der Partei.

Ich befürchte, das wir am Beginn eines völligen Kontrollverlustes betreffend Rechtstreue innerhalb der Partei stehen, wenn selbst der Bundesvorstand Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes ( ohne zumindest Einholung neutraler Rechtsgutachten/ von Nichtmitgliedern) zu ignorieren sich berechtigt glaubt.

mit basisdemokratischen Grüßem

Helmut Grunst, Bundesschatzmeister

Auch im Forum wäre es möglich, doch wesentlich aufwändiger: 

  • https://forum.diebasis.team/t/beschlussantrag-vorbereitung-mitgliederbeteiligung-ohne-buvo-eingriffe-vor-dem-bundesparteitag/6416/3?u=hgrunst  
  • Quellenangabe:
  • https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2024/II_ZR_132-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1  
  • Von der Gutgläubigkeit hier die Wandlung in Bösgläubigkeit, damit nach namentlicher Abstimmung genau dieser Text diejenigen von Bösgläubigkeit befreit, die Zustimmen und damit nicht Schadenersatzpflichtig werden:

  • Das BGH-Urteil verlangt nicht, dass ausschließlich Mailadressen herausgegeben werden müssen. Es stellt das Mitgliedsrecht auf Kommunikation und Einflussnahme in den Mittelpunkt. Die Herausgabe der Mailadressen war im entschiedenen Fall das geeignete Mittel, weil der Verein keine gleichwertige Alternative angeboten hatte.

    Wenn eine Partei dagegen eine Plattform wie Consul bereitstellt, über die

  • Anträge eingestellt,
  • Diskussionen geführt,
  • Mitglieder erreicht,
  • Stellungnahmen abgegeben und
  • Abstimmungen vorbereitet
  • werden können, dann könnte dies – je nach konkreter Ausgestaltung – ein milderes Mittel sein, um dieselben demokratischen Beteiligungsrechte zu gewährleisten.

    Der entscheidende Punkt wäre dabei:

    Das Kommunikationsrecht der Mitglieder muss effektiv gewährleistet sein.

    Wenn Consul dies tatsächlich leistet, könnte der Vorstand argumentieren:

    “Wir verweigern die Kommunikation nicht. Wir stellen dafür eine gleichwertige parteiinterne Infrastruktur bereit.”

    Das wäre aus meiner Sicht jedenfalls diskussionswürdig.

    Allerdings müsste Consul dann auch bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • gleicher Zugang für alle Mitglieder,
  • Fehlt eines dieser Elemente, könnte weiterhin argumentiert werden, dass die Plattform kein gleichwertiger Ersatz für die direkte Mitgliederkommunikation ist.

    Für die dieBasis wäre das sogar ein politisch stimmiger Ansatz. Statt die Diskussion auf die Frage “Mailadressen ja oder nein?” zu verengen, könnte der Bundesvorstand beschließen:

    Der Bundesvorstand entwickelt ein datenschutzgerechtes Beteiligungs- und Kommunikationskonzept. Ziel ist es, jedem Mitglied die effektive Kommunikation mit den übrigen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse zu ermöglichen. Hierzu wird insbesondere die Nutzung einer Plattform wie Consul geprüft und gegebenenfalls eingeführt. Bis zur Bereitstellung einer gleichwertigen Lösung gelten die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannten Mitgliederrechte fort.

    Damit würde man das BGH-Urteil nicht umgehen, sondern versuchen, seinen Zweck – demokratische Willensbildung und Mitgliederkommunikation – auf eine moderne und datenschutzfreundliche Weise umzusetzen. Das halte ich für eine deutlich konstruktivere Diskussion als die reine Frage der Herausgabe von E-Mail-Adressen.

  • keine willkürliche Moderation oder Sperrung,
  • keine Bevorzugung einzelner Gruppen,
  • nachvollziehbare Dokumentation,
  • Möglichkeit, Mitglieder vor wichtigen Entscheidungen zu erreichen.

    Für die dieBasis wäre das sogar ein politisch stimmiger Ansatz. Statt die Diskussion auf die Frage “Mailadressen ja oder nein?” zu verengen, könnte der Bundesvorstand beschließen:

    Der Bundesvorstand entwickelt ein datenschutzgerechtes Beteiligungs- und Kommunikationskonzept. Ziel ist es, jedem Mitglied die effektive Kommunikation mit den übrigen Mitgliedern bei berechtigtem Interesse zu ermöglichen. Hierzu wird insbesondere die Nutzung einer Plattform wie Consul geprüft und gegebenenfalls eingeführt. Bis zur Bereitstellung einer gleichwertigen Lösung gelten die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannten Mitgliederrechte fort.

    https://forum.diebasis.team/t/beschlussantrag-vorbereitung-mitgliederbeteiligung-ohne-buvo-eingriffe-vor-dem-bundesparteitag/6416/5?u=hgrunst

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