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Abstimmung über die Verwaltung der freigegebenen EU Wahlkampfgelder in Thüringen

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hgrunst hgrunst  •  2024-03-12  •  No comments  • 

Frage: Wer soll für die Zuteilung der Mittel der EU-Wahlkampangne-Budget zuständig sein?

  1. BuVo ist allein verantwortlichBuVo ist allein verantwortlich
  2. Kombi aus Wako, KR Marketing, BuVo ist gemeinsam verantwortlich
  3. Marketing ist allein verantwortlich
  4. 3 BuVo und BuVo-Schatzmeister sind verantwortlich
  5. 3 eBuVo und 3 BuVo und BuVo-Schatzmeister sind verantwortlich
  6. eLaVo ist allein verantwortlich
  7. 1 Kreisschatzmeister pro LV sind verantwortlich(die wiederum mit allen KV Schatzmeistern sich beraten)
  8. eBuVo ist allein verantwortlich
  9. Kreise entscheiden über einzelne Posten in der Liquiplanung
  10. Alle LV-Schatzmeister entscheiden
  11. KVs bilden Pool - Aus diesem Pool werden drei stimmberechtigte Sprecher gewählt, die im Hauptentscheidungsgremium (welches auch immer) eingebunden werden und stimmberechtigt teilnehmen.
  12. 3 BuVo inkl. BuVoSchatzi und 3 eBuVo  und 3 LV-Schatzmeister
  13. Bildung von 3 Gremien (BuVo – LaVo – KVs), die im Verhältnis 30 – 30 – 40 über die ihnen jeweils zugeteilten Gelder eigenständig und nach eigenem Ermessen  entscheiden dürfen. Grundlage sind die vom FAS WaKo vorbereiteten und durch den Medienplaner konkretisierten Konzepte.
  14. Bildung von 3 Gremien (BuVo – LaVo – KVs), die im Verhältnis 30 – 30 – 40 über die ihnen jeweils zugeteilten Gelder eigenständig und nach eigenem Ermessen  entscheiden dürfen. Grundlage sind die vom FAS WaKo vorbereiteten und durch den Medienplaner konkretisierten Konzepte.

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