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Abstimmung über die Verwaltung der freigegebenen EU Wahlkampfgelder in Thüringen
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Frage: Wer soll für die Zuteilung der Mittel der EU-Wahlkampangne-Budget zuständig sein?
- BuVo ist allein verantwortlichBuVo ist allein verantwortlich
- Kombi aus Wako, KR Marketing, BuVo ist gemeinsam verantwortlich
- Marketing ist allein verantwortlich
- 3 BuVo und BuVo-Schatzmeister sind verantwortlich
- 3 eBuVo und 3 BuVo und BuVo-Schatzmeister sind verantwortlich
- eLaVo ist allein verantwortlich
- 1 Kreisschatzmeister pro LV sind verantwortlich(die wiederum mit allen KV Schatzmeistern sich beraten)
- eBuVo ist allein verantwortlich
- Kreise entscheiden über einzelne Posten in der Liquiplanung
- Alle LV-Schatzmeister entscheiden
- KVs bilden Pool - Aus diesem Pool werden drei stimmberechtigte Sprecher gewählt, die im Hauptentscheidungsgremium (welches auch immer) eingebunden werden und stimmberechtigt teilnehmen.
- 3 BuVo inkl. BuVoSchatzi und 3 eBuVo und 3 LV-Schatzmeister
- Bildung von 3 Gremien (BuVo – LaVo – KVs), die im Verhältnis 30 – 30 – 40 über die ihnen jeweils zugeteilten Gelder eigenständig und nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen. Grundlage sind die vom FAS WaKo vorbereiteten und durch den Medienplaner konkretisierten Konzepte.
- Bildung von 3 Gremien (BuVo – LaVo – KVs), die im Verhältnis 30 – 30 – 40 über die ihnen jeweils zugeteilten Gelder eigenständig und nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen. Grundlage sind die vom FAS WaKo vorbereiteten und durch den Medienplaner konkretisierten Konzepte.
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